Das Abgasrohr einer lokalen Feuerstelle soll ohne Brandschutzanforderungen mit Gipsplatten verkleidet werden. Worauf muss beim Einbau geachtet werden?
Gipsbaustoffe enthalten chemisch gebundenes Kristallwasser. Bei dauerhafter Temperatureinwirkung über 50°C verdunstet das Kristallwasser und der Gefügezusammenhalt des Baustoffes Gips nimmt ab. Daher sind Gipsbauprodukte für Bekleidungen mit dauerhaften Oberflächentemperaturen über 50°C nicht geeignet.
Die Oberfläche der verputzten Wand/Decke ist nicht so glatt geworden, wie es für eine weitere, hochwertige Beschichtung erforderlich wäre. Was kann man tun?
Grate und Unebenheiten müssen mit einem Handschleifer entfernt, die Putzoberfläche anschließend von Staub befreit werden. Danach wird die Fläche vollständig mit dem VARIO Fugenspachtel oder Rifino Top abgespachtelt. Nach dem Austrocknen des Haftspachtels kann die Fläche bei Bedarf nochmals geschliffen werden.
Dürfen Gips(karton)platten mit Klammern an Holzunterkonstruktionen befestigt werden?
Ja, nach DIN 18181 (Gipsplatten im Hochbau - Verarbeitung) ist eine Klammerbefestigung von Gipsplatten auf Holz mit Klammern nach DIN 18182-2 und DIN EN 14566 grundsätzlich zulässig.
Die Mindest-Eindringtiefe der Klammern in das Holz muss dabei das 15-fache des Nenndurchmessers des Klammerdrahtes betragen.
Die Verklammerung von Gipsplatten darf sowohl an der Wand als auch an der Decke erfolgen. Die Klammerabstände dürfen dabei maximal 80 mm betragen (bei mehrlagigen Beplankungen dürfen die Klammerabstände für die unteren Beplankungslagen bis zum 3fachen auf ≤ 240 mm vergrößert werden).